Pressemitteilung: Berlin zieht erneut Vorkaufsrecht – klares Signal gegen Verdrängung und illegale Wohnraummodelle

Berlin, 19.11.2025 – Berlin hat erneut sein kommunales Vorkaufsrecht genutzt und das Wohnhaus in der Jansastraße 12 zugunsten der landeseigenen STADT UND LAND gesichert. Damit setzt der Senat zum dritten Mal seit dem einschränkenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 ein deutliches Zeichen: Mieter:innen werden weiterhin aktiv vor Verdrängung geschützt – auch unter erschwerten rechtlichen Bedingungen.

Die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin Sevim Aydin betont, dass der Fall die Bedeutung des Vorkaufsrechts besonders dort zeigt, wo Wohnungen zu Renditeobjekten werden und illegale Nutzungsänderungen zulasten der Bewohnerschaft stattfinden. „Der erneute Vorkauf demonstriert, dass Berlin konsequent gegen missbräuchliche Geschäftsmodelle im Wohnungsmarkt vorgeht.”

Da das Urteil von 2021 die Handlungsmöglichkeiten der Bezirke erheblich reduziert hat, fordert Aydin eine bundesweite Reform des Vorkaufsrechts. Notwendig seien:

  • die Einbeziehung von Share Deals,
  • Preisfindung nach Ertragswert statt Spekulation (preislimitiertes Vorkaufsrecht),
  • sowie eine Verlängerung der Prüf- und Ausübungsfrist von zwei auf sechs Monate.

„STADT UND LAND verpflichtet sich, rechtswidrige gewerbliche Nutzungen zu beenden, unzulässige Grundrisse zurückzubauen und die betroffenen Wohnungen regulär nach Mietspiegel zu vermieten. Der Fall zeigt: Berlin nutzt jedes verfügbare Instrument, um soziale Mischung zu erhalten und Wohnraum zu schützen”, so Aydin abschließend.

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