SEVIM AYDIN

 

Herzlich Willkommen auf meiner Homepage!

Seit dem 4. November 2021 bin ich Mitglied der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin. Damit wurde mir eine große Verantwortung übertragen und es ist für mich tagtäglich eine große Freude, dieser gerecht zu werden.

Dieses Vertrauen ist für mich Ansporn, mich mit aller Kraft für bessere Bildung und Ausbildung, gerechte Löhne, bezahlbare Mieten und ein vielfältiges Kreuzberg mit hoher Lebensqualität für alle Bewohner:innen einzusetzen.

Auf meiner Website finden Sie aktuelle Termine, meine politischen Schwerpunkte und umfassende Informationen über meine Arbeit im Parlament sowie in meinem Wahlkreis. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und freue mich über Ihr Interesse und Anregungen!

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Sevim Aydin

 

Ich freue mich, dass wir die wichtige Arbeit der Mieter:innenbeiräte nun auch gesetzlich verankern. Damit setzen wir ein weiteres Zeichen, um Mieter:innenschutz zu stärken.




Aktuelles

Pressemitteilung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Mietpreisbremse – Mieterschutz wiegt schwerer als Rendite

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist und keine Grundrechte verletzt. Karlsruhe sendet ein starkes Signal …

Pressemitteilung: Bundesgerichtshof entscheidend über Berliner Fall: Mit der Untervermietung darf kein Gewinn erzielt werden – Gute Nachrichten!

Das Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden: Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn machen …

Pressemitteilung: Amtsgericht Tiergarten verurteilt Immobilienfirma wegen Mietpreisüberhöhung – Klarer Erfolg im Kampf gegen Mietwucher

Das Amtsgericht Tiergarten hat erstmals eine Berliner Immobilienfirma wegen Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verurteilt …

Pressemitteilung: Berlin zieht erneut Vorkaufsrecht – klares Signal gegen Verdrängung und illegale Wohnraummodelle

Berlin hat sein kommunales Vorkaufsrecht genutzt und damit Mieter:innen vor Verdrängung geschützt …

Pressemitteilung: Rückblick auf die letzten drei Jahre: Die Umwandlungsverordnung wirkt – §250 BauGB ist ein voller Erfolg!

Während 2021 noch fast 30.000 Wohnungen umgewandelt wurden, sind es 2024 – also nur drei Jahre später – nur noch rund 1.500 Wohneinheiten …

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