Pressemitteilung: Bundesgerichtshof entscheidend über Berliner Fall: Mit der Untervermietung darf kein Gewinn erzielt werden – Gute Nachrichten!

Berlin, 28. Januar 2026 – Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden: Ein Mieter darf mit der Untervermietung seiner Mietwohnung keinen Gewinn machen.

Eine Vermieterin hatte für eine Zweizimmerwohnung eine Nettokaltmiete von 460 Euro verlangt. Der Mieter vermietete die Wohnung jedoch für 962 Euro im Monat an Untermieterinnen weiter. Woraufhin ihm die Vermieterin kündigte. Der Mann ging in Berufung gegen das Urteil vom Landgericht Berlin, das den Zuschlag als unverhältnismäßig hoch einschätzte, und scheiterte nun vor dem BGH.

Die wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sevim Aydin, bewertet das Urteil als gute Nachricht für die Mieterinnen Berlins: „Wenn nun auch die Gerichte Seite an Seite mit den Mieterinnen dieser Stadt stehen, können wir Mietwuchern gemeinsam das Handwerk legen. In Berlin wohnen immer mehr Menschen in Untermietverhältnissen. Angesichts des angespannten Wohnungsmarkts sind sie abhängig vom Hauptmieter, ihrer Willkür bei der Miete förmlich ausgeliefert. Die Mietpreisbremse, die auch für Untermietungen gilt, mit intransparenten Zuschlägen zu umgehen, und sich so auf Kosten anderer zu bereichern, sollte nicht ohne Folgen sein.“

Zugleich sieht Aydin im Gerichtsurteil einen politischen Auftrag, das von der SPD vorgelegte Wohnraumsicherungsgesetz weiter voran zu bringen: „Mit dem Wohnraumsicherungsgesetz dämmen wir das sogenannte Wohnen auf Zeit ein. Möblierte Wohnungen haben sich in vielen Kiezen zu einem Instrument der Verdrängung etabliert. Dagegen gilt es vorzugehen, um Berlins Mieterinnen zu schützen.“

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