Pressemitteilung: Bundesverfassungsgericht bestätigt Mietpreisbremse – Mieterschutz wiegt schwerer als Rendite

Berlin, 17. Februar 2026 – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Mietpreisbremse verfassungsgemäß ist und keine Grundrechte verletzt. Gleichzeitig stellte das Gericht klar, dass Landesregierungen weiterhin Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ausweisen und dort Mieten wirksam begrenzen dürfen.

Die wohnungs- und mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sevim Aydin, begrüßt das Urteil nachdrücklich: „Karlsruhe sendet ein starkes Signal – Gemeinwohlinteressen wiegen schwerer als reine Renditeerwartungen. Eigentumsrechte enden dort, wo Verdrängung beginnt.“

Die Entscheidung stärke die Position der Mieterinnen und Mieter in Deutschland – und bestätige die politische Linie der SPD Fraktion Berlin: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass die Mietpreisbremse ein legitimes und notwendiges Instrument zur Begrenzung überhöhter Mieten ist und nicht gegen verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte verstößt. Es ist eine Bestätigung dessen, wofür wir uns fortlaufend eingesetzt haben: Schutz für Mieterinnen und Mieter dort, wo der Druck am größten ist.“

Für Berlin sei das Urteil ein wichtiger Etappensieg: „Die Entscheidung macht deutlich, dass wir mit einem geregelten Mieterschutz einen unabdingbaren Beitrag zur sozialen Stabilität und Vielfalt unserer Städte leisten. Wir brauchen weiter bezahlbaren Neubau – aber genauso konsequente Regulierung im Bestand. Nur beides zusammen schützt unsere Kieze.“
Mit dem Urteil erhalte die Berliner Wohnungspolitik Rechtssicherheit, um Mieterinnen und Mieter vor spekulativen Preissteigerungen zu schützen und soziale Vielfalt in den Kiezen zu bewahren.

Die SPD-Fraktion begrüßt die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse. Das Urteil gebe Rückenwind für eine sozial ausgewogene Wohnungspolitik.

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