Pressemitteilung: Für eine soziale Wende in der Wohnungs- und Mietenpolitik – Initiativen und Forderungen der Berliner SPD-Fraktion im Land und Bund 

Anlässlich der Fraktionsklausur der SPD-Fraktion stellt Sevim Aydin, die Sprecherin für Mieten und Wohnen, die bisherigen Initiativen und Forderungen der SPD-Fraktion in der Wohnungs- und Mietenpolitik auf Landes- wie auch Bundesebene vor:

„Die steigenden Mieten sind eine der drängendsten sozialen Herausforderungen unserer Zeit. Mieter:innen brauchen endlich wirkungsvollen Schutz vor Ausbeutung und Mietwucher. Es ist höchste Zeit, eine soziale Wende in der Wohnungs- und Mietenpolitik einzuleiten – für ein starkes Mietrecht, für effektive Maßnahmen gegen Mietwucher und für bezahlbaren Wohnraum. Wir brauchen eine Wohnungs- und Mietenpolitik, die die Bedürfnisse der Mieter:innen in den Mittelpunkt stellt und nicht die Rendite von Konzernen. Deshalb habe ich auf Landes- und Bundesebene entscheidende Initiativen angestoßen und klare Forderungen an die Bundesregierung gestellt, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, finanzielle Belastung für Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zu verringern, der Verdrängung von Mieter:innen entgegenzuwirken und die soziale Vielfalt in unseren Städten zu erhalten.“

Bisherige Initiativen auf Landesebene: 

  1. Es ist an der Zeit, dass wir dem Willen der Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ endlich gerecht werden. Deshalb fordere ich, dass der Senat alle Hebel in Bewegung setzt, um einen Entwurf für einen Vergesellschaftungsrahmengesetz bis Sommer 2025 vorzulegen.
  2. Um Verdrängung zu verhindern und Mieter:innen zu schützen müssen wir auf Landesebene möblierten Wohnraum und Wohnen auf Zeit einschränken und im Rahmen eines Wohnraumsicherungsgesetzes regeln. Unser Ziel ist es, bei Neuvermietungen eine Obergrenze für die Anzahl der Verträge über möblierten Wohnraum und Wohnen auf Zeit zu regeln. Darüber hinaus sollen mittlere und große Wohnungsunternehmen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihres Wohnungsbestandes ausschließlich an WBS-Berechtigte an Haushalte mit niedrigen Einkommen zu vergeben, um eine gerechtere Verteilung des Wohnraums und den Erhalt der „Berliner Mischung“ zu gewährleisten. Dadurch wäre es möglich, insbesondere Wohnraum in den Innenstandbezirken für Menschen mit niedrigen Einkommen bereitzustellen. 
  • Ich fordere vom Senat die schnelle Umsetzung meines Antrags, der darauf abzielt, Mieter:innen in Berlin besserüber ihre Rechte, insbesondere die Mietpreisbremse und den Schutz vor Mietwucheraufzuklären und den Zugang zu rechtlicher Unterstützung zu erleichtern. Mieter:innen müssen in die Lage versetzt werden, überhöhte Mieten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Um dies zu gewährleisten, soll der Senat dafür Sorge tragen, dass es verständliche Informationsmaterialien sowohl bei der An- und Ummeldung im Bürgeramt als auch in digitaler Form gibt. 
  • Ich fordere eine deutliche Begrenzung der Gehälter der Geschäftsführer und Vorstände der landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin. Der Rechnungshof hat die landeseigenen Unternehmen überprüft und die Kritik geäußert, dass die Vorstände und Geschäftsführer aktuell zu hoch bezahlt werden – dieser Einschätzung schließe ich mich ausdrücklich an. Es kann nicht sein, dass der Abstand zwischen den Gehältern der Geschäftsführungen und Vorstände und dem Durchschnittsverdienst der Belegschaft weiter wachsen. Es ist an der Zeit, eine faire und verantwortungsbewusste Entlohnungspolitik zu etablieren, die den sozialen und öffentlichen Auftrag der landeseigenen Wohnungsunternehmen widerspiegelt.

Forderungen an die neue Bundesregierung: 

  1. Mit einer Bundesratsinitiative zur Entfristung des Umwandlungsvorbehalts setze ich mich für die dauerhafte Verlängerung des Umwandlungsverbots nach § 250 BauGB ein, um Mieter:innen vor der Bedrohung zu schützen, dass ihre Wohnung in eine teurere Eigentumswohnung umgewandelt wird. 
  • Ich fordere mittels einer Bundesratsinitiative die Senkung der Kappungsgrenze, um die maximale Mieterhöhung innerhalb von drei Jahren von 15 % auf 6 % zu reduzieren und somit Mieter:innen in angespannten Wohnungsmarktlagen besser vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen. 
  • Außerdem setze ich mich für die Verlängerung der Mietpreisbremse sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene ein. Auf Landesebene soll die Mietpreisbegrenzungsverordnung bis Ende 2025 verlängert werden, während ich auf Bundesebene eine unbefristete Verlängerung fordere, die auch Neubauten umfasst und möbliertes Wohnen sowie befristete Wohnangebote begrenzt – damit möchte ich die Schlupflöcher, die insbesondere durch die CDU in der großen Koalition verursacht wurden, endlich schließen.
  • Ich fordere außerdem eine Reform des Wirtschaftsstrafgesetzes, um Mietwucher wirksam zu bekämpfen, indem der Nachweis einer Zwangslage für die Verfolgung von Mietwucher entfällt. Konkret soll der Wortlaut des Gesetzes geändert werden, sodass Mietwucher auch ohne Nachweis einer Zwangslage verfolgt werden kann. Zudem ist eine Erhöhung der Geldbuße für Vermieter:innen bei ordnungswidrigen Verhalten von 50.000 auf 100.000 Euro dringend notwendig, um ein stärkeres Signal gegen Mietwucher zu setzen. 
  • Ich fordere eine Begrenzung der Mietsteigerungen bei Indexmietverträgen, die durch die hohe Inflation für viele Mieter:innen zu existenziellen Belastungen führen. Konkret setze ich mich dafür ein, dass Mietsteigerungen auf Grundlage der Nettokaltmiete anstelle des Verbraucherpreisindex berechnet werden – nur so können Mieter:innen vor drastischen Mietsteigerungen geschützt werden.