Pressemitteilung: Das Gesetz gegen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen wirkt: §250 BauGB entfristen!

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat heute das Monitoring 2023 zur Anwendung der Umwandlungsverordnungen veröffentlicht.
Dazu erklärt die Sprecherin der SPD-Fraktion für Wohnen und Mieten, Sevim Aydin:
„Das Monitoring zeigt erneut: Die Umwandlungsverordnung nach §250 BauGB hat sich in den letzten Jahren als eines der erfolgreichsten wohnungspolitischen Instrumente zum Schutz von bezahlbarem Wohnraum in Berlin erwiesen. Das von der SPD im Bund durchgesetzte Gesetz hat zu einem drastischen Rückgang der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geführt”, erklärt Aydin.
Aydin führt weiterhin aus: „Die Umwandlungsverordnung hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Ausverkauf von Mietwohnungen gebremst wurde und bezahlbarer Wohnraum erhalten bleibt. Die Verlängerung der Umwandlungsverordnung durch den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung bis 2027 ist ein wichtiger Schritt. Wir als SPD-Fraktion werden in Berlin darüber hinaus weiterhin darauf hinwirken, die Umwandlungsverordnung zu entfristen.
Eine dauerhafte Lösung ist unerlässlich, um langfristig Planungs- und Rechtssicherheit für Städte wie Berlin zu gewährleisten, die mit großem Druck auf den Wohnungsmarkt zu kämpfen haben. Als SPD-Fraktion werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass Wohnen kein Luxusgut ist, sondern ein Grundrecht bleibt.”

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